Strafrecht
Wenn Ihnen vorgeworfen wird, eine Straftat begangen zu haben, Sie einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten haben, ist dies eine außergewöhnliche und belastende Situation.
Oft entsteht das Bedrängnis, sich möglicherweise unnötig auf eine Aussage bei der Polizei oder eine Verfahrensabsprache einzulassen. Gerade in dieser Situation ist es wichtig, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen und Kenntnisse über den Stand der Ermittlungen zu erhalten.
Wir arbeiten seit vielen Jahren auch als Strafverteidigerinnen. Allerdings übernehmen wir nicht die Verteidigung bei Straftaten mit rechtsradikalem oder faschistischem Hintergrund oder bei Sexualstraftaten. In derartigen Fällen vertreten wir ausschließlich die Verletzten (Opfervertretung).
Großen Wert legen wir auf das gemeinsame Erarbeiten einer sinnvollen Strategie, um in den Verfahren für unsere Mandant*innen das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Wir können für Sie Akteneinsicht nehmen und auf dieser Grundlage einschätzen, welche Verteidigungsstrategie realistisch und erfolgversprechend ist.
Wir bereiten das Gerichtsverfahren sorgfältig mit Ihnen vor, prüfen vorhandene und in Frage kommende Beweismittel und stellen die entsprechenden Anträge.
Sofern nach dem Gesetz eine Pflichtverteidigung vorgesehen ist, z.B. wegen der Schwere des Vorwurfs oder der Höhe der zu erwartenden Strafe, so übernehmen wir auch diese gern für Sie.
Über die für Sie entstehenden Kosten können Sie sich hier informieren.